LSG Thüringen - Urteil vom 14.03.2013
L 9 AS 1302/10
Normen:
SGB II § 2 Abs. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGG § 95; SGG § 96;
Vorinstanzen:
SG Nordhausen, vom 20.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 2341/09

Anspruch auf Arbeitslosengeld IILeistungen für Unterkunft und HeizungÜbernahme von Straßenausbaubeiträgen

LSG Thüringen, Urteil vom 14.03.2013 - Aktenzeichen L 9 AS 1302/10

DRsp Nr. 2014/2797

Anspruch auf Arbeitslosengeld IILeistungen für Unterkunft und HeizungÜbernahme von Straßenausbaubeiträgen

1. Die Übernahme von Straßenausbaubeiträgen als Kosten der Unterkunft und Heizung bei selbst genutztem Wohneigentum erfordert die Fälligkeit der Beiträge auch konkret in dem betreffenden Bewilligungsabschnitt und nicht erst im folgenden, nicht streitigen Bewilligungszeitraum. 2. Es ist kein unabweisbarer Bedarf im Rahmen der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zur Übernahme von Straßenausbaubeiträgen bei selbst genutztem Wohneigentum anzunehmen, soweit der Antragsteller nicht nachweist, dass er sich ohne Erfolg um eine Stundungsvereinbarung hinsichtlich der Straßenbaubeiträge bemüht hat.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 20. August 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 2 Abs. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGG § 95; SGG § 96;

Tatbestand: