LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.04.2018
L 5 AS 408/17
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 02.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 1304/14

Anspruch auf Arbeitslosengeld IILeistungen für Unterkunft und HeizungAngemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis BördeAnforderungen an ein schlüssiges Konzept des GrundsicherungsträgersGerichtliche Überprüfung der Festlegung von Vergleichsräumen

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2018 - Aktenzeichen L 5 AS 408/17

DRsp Nr. 2018/7769

Anspruch auf Arbeitslosengeld II Leistungen für Unterkunft und Heizung Angemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis Börde Anforderungen an ein schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers Gerichtliche Überprüfung der Festlegung von Vergleichsräumen

1. Der Landkreis Börde (Fläche 2.366 km²) ist als Gebietskörperschaft kein einheitlicher "Vergleichsraum", denn seine kreisangehörigen Gemeinden weisen erhebliche strukturelle Unterschiede auf, die sich bei einer bewertenden Betrachtung von Topografie, Siedlungsdichte und Infrastruktur ergeben. Er besteht ausgehend von den Wohnorten aus 13 Vergleichsräumen in Form der politischen Gemeinden und der Verbandsgemeinden. Diese verfügen über jeweils eigene Wohnungsmärkte. 2. Die Bestimmung des Vergleichsraums ist nicht der gerichtlichen Überprüfung entzogen.