LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.01.2015
L 7 AS 1406/12
Normen:
SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 und Nr. 6;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 10.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 1317/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verwertbarkeit eines selbst genutzten Hausgrundstücks von unangemessener Größe

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2015 - Aktenzeichen L 7 AS 1406/12

DRsp Nr. 2015/2576

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verwertbarkeit eines selbst genutzten Hausgrundstücks von unangemessener Größe

Zur Verwertbarkeit eines selbst genutzten Hausgrundstücks von unangemessener Größe.

1. Zur Verwertbarkeit eines selbst genutzten Hausgrundstücks von unangemessener Größe. 2. Ein Hausgrundstück ist nicht nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II geschützt, weil es eine unangemessene Größe aufweist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 10. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 und Nr. 6;

Tatbestand

Umstritten ist die Zahlung von Arbeitslosengeld II (Alg II) für die Zeit vom 15. August 2005 bis zum 28. Februar 2006 als Zuschuss anstatt als Darlehen.

Die 1945 geborene Klägerin ist verheiratet, lebt von ihrem (zweiten) Ehegatten seit 1998 dauerhaft getrennt. Sie erlernte den Beruf einer Bürokauffrau und war zuletzt selbstständig als Immobilien- und Handelsvertreterin tätig. Sie gab ihren Gewerbebetrieb zum 1. Juli 2004 auf. Ein Handelsvertretervertrag mit der Firma endete zum 28. Februar 2005.