LSG Bayern - Urteil vom 17.02.2011
L 7 AS 49/08
Normen:
SGB I § 30; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; SGB II § 36;
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 03.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 188/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verurteilung zur Leistungserbringung bei fehlendem Aufenthalt des Hilfebedürftigen im Bezirk eines Leistungsträgers

LSG Bayern, Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen L 7 AS 49/08

DRsp Nr. 2011/7112

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verurteilung zur Leistungserbringung bei fehlendem Aufenthalt des Hilfebedürftigen im Bezirk eines Leistungsträgers

Ist weder der gewöhnliche noch ein tatsächlicher Aufenthalt des Hilfebedürftigen im Bezirk eines Leistungsträgers feststellbar, so kann er nicht zur Leistungserbringung verurteilt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid vom 3. Januar 2008 (S 7 AS 188/07) aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 14.09.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.03.2007 abgewiesen.

II. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III. Die außergerichtlichen Kosten des Klage- und des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB I § 30; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; SGB II § 36;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte der Klägerin in der Zeit ab 01.10.2006 Arbeitslosengeld II zu gewähren hat.