LSG Hessen - Beschluß vom 29.09.2006
L 9 AS 179/06 ER
Normen:
BGB § 1601 ; SGB II § 10 Abs. 1 Nr. 3 § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 2 § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b § 31 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 26.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 21 AS 554/06

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung, Betreuungsunterhalt eines türkischen Vaters

LSG Hessen, Beschluß vom 29.09.2006 - Aktenzeichen L 9 AS 179/06 ER

DRsp Nr. 2007/20187

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung, Betreuungsunterhalt eines türkischen Vaters

1. Nur wenn es sich um eine vom Gericht nachzuprüfende rechtmäßige Regelung handelt, führt ein Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung zu einer Absenkung nach § 31 SGB II. Dabei können die in einer Eingliederungsvereinbarung verlangten 10 Bewerbungen pro Monat keinesfalls als unerfüllbar hoch angesehen werden. 2. An der unterhaltsrechtlich bestehenden Verpflichtung eines ehelichen Vaters zur Erbringung des entsprechenden Betreuungsunterhaltes ändert die Behauptung nichts, türkische Väter aus dem ländlichen Bereich hätten die Betreuung von eigenen Kindern nicht gelernt hätten und lehnten sie kategorisch ab. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 1601 ;