Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Kläger wenden sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau. In der Sache begehren sie höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 2011. Dabei haben sie im Klageverfahren bislang allein die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen gerügt.
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