LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 29.10.2013
L 5 AS 644/12 B
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; RBEG § 6 Abs. 2 Nr. 1; RBEG § 7 Abs. 2; SGB XII § 28; SGB XII § 28a; SGB II § 20 Abs. 2 S. 1; SGB II § 20 Abs. 5 S. 1 und S. 2; SGB II § 23 Nr. 1; SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 09.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 AS 937/11

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der Regelbedarfe für Alleinstehende und Kinder unter 6 Jahren; hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage im sozialgerichtlichen Verfahren für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.10.2013 - Aktenzeichen L 5 AS 644/12 B

DRsp Nr. 2013/23897

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der Regelbedarfe für Alleinstehende und Kinder unter 6 Jahren; hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage im sozialgerichtlichen Verfahren für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Es besteht keine für die Bewilligung von PKH erforderliche hinreichenden Aussichten auf Erfolg der Klage, wenn ausschließlich die Regelleistung für Erwachsene und für unter sechsjährige Kinder als verfassungswidrig gerügt wird und Fehler bei der Leistungsgewährung nicht ersichtlich sind.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; RBEG § 6 Abs. 2 Nr. 1; RBEG § 7 Abs. 2; SGB XII § 28; SGB XII § 28a; SGB II § 20 Abs. 2 S. 1; SGB II § 20 Abs. 5 S. 1 und S. 2; SGB II § 23 Nr. 1; SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 S. 1;

Gründe:

I.

Die Kläger wenden sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau. In der Sache begehren sie höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 2011. Dabei haben sie im Klageverfahren bislang allein die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen gerügt.