Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Gebühren bei der Auszahlung von Geldleistungen
SG Gießen, vom 30.03.2009 - Aktenzeichen S 29 AS 801/06
DRsp Nr. 2010/22871
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Gebühren bei der Auszahlung von Geldleistungen
Wählt ein Leistungsempfänger eine Auszahlung auf andere Weise als durch Überweisung auf ein Konto, so verwirkt er grundsätzlich seinen Anspruch auf kostenfreie Auszahlung (hier: Anspruch auf die Übernahme von zusätzlich entstehenden Kosten durch Einlösen eines Postbarschecks). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]