SG Gießen vom 30.03.2009
S 29 AS 801/06
Normen:
SGB I § 47; SGB II § 20 Abs. 1; SGB II § 42;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Gebühren bei der Auszahlung von Geldleistungen

SG Gießen, vom 30.03.2009 - Aktenzeichen S 29 AS 801/06

DRsp Nr. 2010/22871

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Gebühren bei der Auszahlung von Geldleistungen

Wählt ein Leistungsempfänger eine Auszahlung auf andere Weise als durch Überweisung auf ein Konto, so verwirkt er grundsätzlich seinen Anspruch auf kostenfreie Auszahlung (hier: Anspruch auf die Übernahme von zusätzlich entstehenden Kosten durch Einlösen eines Postbarschecks). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 47; SGB II § 20 Abs. 1; SGB II § 42;