Die Berufungen gegen das Urteil des Sozialgerichtes Würzburg vom 31.01.2008 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger begehren die Übernahme der Kosten für Bekleidung und ein Familienfest anlässlich der Erstkommunion der Klägerin zu 3.
Die Kläger bezogen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), zuletzt bewilligt mit Bescheid vom 05.02.2007 für den Zeitraum vom 01.02.2007 bis 31.07.2007.
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