SG Oldenburg vom 25.01.2010
S 45 AS 750/09
Normen:
SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten für einen Wasserkocher als Wohnungserstausstattung

SG Oldenburg, vom 25.01.2010 - Aktenzeichen S 45 AS 750/09

DRsp Nr. 2010/22733

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten für einen Wasserkocher als Wohnungserstausstattung

Auch wenn der Begriff der Erstausstattung nicht zu eng ausgelegt werden darf, so deckt er aber allenfalls diejenigen Gegenstände ab, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind. In diesem Sinne ist ein Wasserkocher nicht erforderlich, denn Wasser ist durchaus auch in einem Kochtopf auf dem Herd zum Kochen zu bringen, auch wenn dies möglicherweise einen höheren Energieverbrauch hervorruft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;