Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen einen Rücknahmebescheid der Bundesagentur für Arbeit vom 13. November 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Dezember 2007.
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