Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides zum Mehrbedarf für Alleinerziehende, Vertrauensschutz
SG Oldenburg, vom 23.10.2009 - Aktenzeichen S 47 AS 38/09
DRsp Nr. 2010/22637
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides zum Mehrbedarf für Alleinerziehende, Vertrauensschutz
Die rechtswidrige Versagung des Vertrauensschutzes nach dem § 45SGB X (hier: Vertrauen auf den Bestand von Bewilligungsbescheiden für einen Mehrbedarf für Alleinerziehende) kann auch im Rahmen eines Antrages nach § 44SGB X geltend gemacht werden. Dies stellt keinen Verstoß gegen den Sinn und Zweck des § 44SGB X dar. Nach § 44SGB X kann ein bestandskräftiger Rücknahmebescheid auch dann zurückgenommen werden, wenn der Leistungsempfänger auf den Fortbestand einer rechtswidrigen Leistungsbewilligung vertrauen durfte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]