LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.11.2009
L 1 AS 746/09
Normen:
BGB § 812; SGB II § 16 Abs. 3 S. 1; SGB II § 16 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
AuR 2010, 274
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 08.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 6016/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers gegen den Leistungsträger bei Vermittlung in einen 1,- Euro-Job

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2009 - Aktenzeichen L 1 AS 746/09

DRsp Nr. 2009/26630

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers gegen den Leistungsträger bei Vermittlung in einen 1,- Euro-Job

Wurde ein Leistungsempfänger in eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung als sog. "1,- Euro-Job" bei einem unabhängigen Dritten durch den Leistungsträger vermittelt, so hat er keinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen den Leistungsträger wenn er behauptet, die Tätigkeit habe nicht den Maßstäben des § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II entsprochen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 8. Januar 2009 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

BGB § 812; SGB II § 16 Abs. 3 S. 1; SGB II § 16 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand:

Im Streit steht der Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten auf Zahlung von 14.722,62 EUR auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs.