BSG - Urteil vom 04.06.2014
B 14 AS 30/13 R
Normen:
SGB II § 21 Abs. 6 S. 1 und S. 2; SGB II § 42a Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BSGE 116, 86
FamRZ 2014, 2003
FuR 2015, 366
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 21.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 1911/12
SG Detmold, vom 23.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 23 AS 2830/10

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf von Eltern wegen der Kosten des Umgangsrechts mit von ihnen getrennt lebenden Kindern; Keine Heranziehung der Bagatellgrenze

BSG, Urteil vom 04.06.2014 - Aktenzeichen B 14 AS 30/13 R

DRsp Nr. 2014/15767

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf von Eltern wegen der Kosten des Umgangsrechts mit von ihnen getrennt lebenden Kindern; Keine Heranziehung der Bagatellgrenze

Es gibt keine allgemeine Bagatellgrenze in Höhe von 10 vH des monatlichen Regelbedarfs in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. März 2013 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 6 S. 1 und S. 2; SGB II § 42a Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I

Der Kläger begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen Ausübung des Umgangsrechts mit seiner am 2006 geborenen Tochter für den hier streitigen Zeitraum vom 1.7. bis zum 30.11.2010.