Auf die Revisionen der Klägerinnen wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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Die Klägerinnen begehren von dem Beklagten die Gewährung höherer Kosten für Unterkunft (KdU) und Heizung für die Zeit vom 1.4.2007 bis zum 31.3.2008.
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