Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Antragsteller und Beschwerdeführer (im Folgenden: Antragsteller) begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Übernahme der Kosten für eine Schimmelbeseitigung in dem von ihnen bewohnten Wohnhaus durch eine Fachfirma im Rahmen der Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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