Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 4. Mai 2010 aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 5. September 2007 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits.
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Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Übernahme von Kosten einer Wohnungsrenovierung.
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