LSG Thüringen - Urteil vom 06.06.2013
L 9 AS 1301/11
Normen:
GG; SGB II § 22 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Meiningen - S 10 AS 1013/10 - 21.06.2011,

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug

LSG Thüringen, Urteil vom 06.06.2013 - Aktenzeichen L 9 AS 1301/11

DRsp Nr. 2013/21244

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Meiningen vom 21. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG; SGB II § 22 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand: