Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 19. April 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die direkte Zahlung der vom Beklagten für die Zeit vom 1. Mai bis 30. Juni 2009 bewilligten Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) an den Vermieter des Klägers.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|