Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 11. November 2010 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 16. Februar 2009 und 19. März 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. April 2010 verurteilt, an die Kläger für die Zeit vom 1. Februar bis 31. Juli 2009 jeweils 269,06 €(insgesamt 807,18 €) zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte erstattet 3/5 der außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|