Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22. Februar 2008 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.
I
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Unterkunftskosten - insbesondere über die Berücksichtigung einer Erhaltungsaufwandspauschale - für den Zeitraum 1.5. bis 31.10.2007.
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