Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 22. November 2011 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Beklagte verurteilt wird, dem Kläger für die Zeit vom 01. Dezember 2009 bis 31. Mai 2010 monatlich weitere € 69,84 und für den Monat Juni 2012 weitere € 71,64 zu gewähren.
Der Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|