Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 29. Mai 2008 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Klägerin begehrt höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zeitraum vom 1.7.2007 bis zum 31.3.2008.
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