LSG Bayern - Entscheidung vom 14.05.2014
L 11 AS 617/13
Normen:
SGB II § 24 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 18.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 222/13

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft; Keine Leistungen für die Einrichtung einer neuen Wohnung mit neuen Einrichtungsgegenständen

LSG Bayern, Entscheidung vom 14.05.2014 - Aktenzeichen L 11 AS 617/13

DRsp Nr. 2014/11022

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft; Keine Leistungen für die Einrichtung einer neuen Wohnung mit neuen Einrichtungsgegenständen

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 18.06.2013 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 24 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung einer Erstausstattung für eine Wohnungseinrichtung im Rahmen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).