Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 18.06.2013 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Erstausstattung für eine Wohnungseinrichtung im Rahmen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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