LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 10.01.2008
L 9 AS 605/07 ER
Normen:
SGB II § 16 Abs. 1 S. 2 § 21 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
SG Osnabrück, vom 24.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 608/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Diabetes

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.01.2008 - Aktenzeichen L 9 AS 605/07 ER

DRsp Nr. 2008/9008

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Diabetes

Ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II ergibt sich bei einer Erkrankung an Diabetes mellitus Typ II b nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 16 Abs. 1 S. 2 § 21 Abs. 5 ;

Gründe:

I. Mit seiner Beschwerde verfolgt der Beschwerdeführer sein Begehren weiter, den Beschwerdegegner im Wege einer einstweilige Anordnung vorläufig zu verpflichten, ihm höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung, Leistungen auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung und Leistungen der Eingliederung in Arbeit zu gewähren.