LSG Hamburg - Beschluss vom 26.09.2005 L 5 B 196/05 ER AS
Normen:
AlgIIV § 2 Abs. 4 S. 1 ; BGB § 1612b ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 1 S. 3 § 21 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Hamburg - xxx - 29.06.2005,
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt bei Alleinerziehenden, Berücksichtigung der Unterstützungsleistung des anderen Elternteils
LSG Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005 - Aktenzeichen L 5 B 196/05 ER AS
DRsp Nr. 2008/8879
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt bei Alleinerziehenden, Berücksichtigung der Unterstützungsleistung des anderen Elternteils
Wird ein hilfebedürftiger Vater bei der Pflege und Erziehung des Kindes durch die getrennt lebende Mutter im Umfang von einem Drittel der Zeit unterstützt, so steht ihm kein Mehrbedarf für Alleinerziehende zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AlgIIV § 2 Abs. 4 S. 1 ; BGB § 1612b ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 1 S. 3 § 21 Abs. 3 ;