Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11.12.2008 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Streitig ist, ob dem Kläger vom 1.12.2007 bis 31.5.2008 höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) zustehen.
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