LSG Bayern - Urteil vom 23.04.2009
L 11 AS 124/08
Normen:
GG Art. 20 Abs. 3; SGB II § 21 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 31.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 509/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Diabetes mellitus und Hypertonie nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins aus dem Jahr 2008

LSG Bayern, Urteil vom 23.04.2009 - Aktenzeichen L 11 AS 124/08

DRsp Nr. 2009/21996

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Diabetes mellitus und Hypertonie nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins aus dem Jahr 2008

In der Regel ist für Erkrankungen wie Hypertonie und Diabetes mellitus (Typ I oder II) unter Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Vereins (DV) zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe (Stand: 1.10.2008), die eine hinreichende Erfahrungsgrundlage darstellen, um den regelmäßigen Ernährungsaufwand für die dort genannten Krankheitsbilder typisierend zu bewerten, ein krankheitsbedingt erhöhter Ernährungsaufwand zu verneinen und Vollkost ausreichend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichtes Würzburg vom 31.01.2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 20 Abs. 3; SGB II § 21 Abs. 5;

Tatbestand:

Streitig ist die Bewilligung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfes des Klägers.

Der Kläger lebt mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern (N.; geb. 1998 und N.; geb. 2006) in Bedarfsgemeinschaft und bezieht seit 01.01.2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).