Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichtes Würzburg vom 31.01.2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Bewilligung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfes des Klägers.
Der Kläger lebt mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern (N.; geb. 1998 und N.; geb. 2006) in Bedarfsgemeinschaft und bezieht seit 01.01.2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|