LSG Chemnitz - Urteil vom 26.02.2009
L 2 AS 152/07
Normen:
SGB II § 21 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Chemnitz, vom 14.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 25 AS 2131/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Höhe des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung bei Diabetes mellitus, Hypertonie, Hyperlipidämie

LSG Chemnitz, Urteil vom 26.02.2009 - Aktenzeichen L 2 AS 152/07

DRsp Nr. 2009/21177

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Höhe des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung bei Diabetes mellitus, Hypertonie, Hyperlipidämie

Bei dem Begriff der "angemessenen Höhe" des Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 5 SGB II handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Ausfüllung in vollem Umfang der rechtlichen Überprüfung durch das Gericht unterliegt. Eine krankheitsbedingte kostenaufwändigere Ernährung bei Diabetes mellitus, Hypertonie, Hyperlipidämie lässt sich in diesem Zusammenhang nicht mehr begründen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 14.09.2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind für beide Instanzen nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 5;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Gewährung eines krankheitsbedingten Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung für beide Kläger im Zeitraum zwischen dem 01.05. und dem 31.10.2007.