SG Wiesbaden - Beschluss vom 12.04.2007
S 16 AS 89/07 ER
Normen:
SGB II § 20 Abs. 1 § 23 Abs. 1 § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ; SGG § 103 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Glaubhaftmachung eines unabweisbaren Bedarfs, Erstausstattung für Bekleidung bei Geburt

SG Wiesbaden, Beschluss vom 12.04.2007 - Aktenzeichen S 16 AS 89/07 ER

DRsp Nr. 2007/21119

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Glaubhaftmachung eines unabweisbaren Bedarfs, Erstausstattung für Bekleidung bei Geburt

1. Nicht zuletzt aus dem Individualisierungsgrundsatz und den aus der Mitwirkungspflicht der Beteiligten folgenden Grenzen des Amtsermittlungsgrundsatzes folgt, dass der Hilfebedürftige bei der Rüge eines nicht hinreichenden Regelsatzes im Einzelfall darlegen und glaubhaft machen muss, dass ein unabweisbarer Bedarf aus den Ansparbeträgen des Regelsatzes nicht gedeckt werden konnte. Die darzulegende Haushaltsführung ist ein allein in der Privatsphäre der Hilfebedürftigen liegender Bereich, der der Amtsermittlung des Gerichts allein durch den Vortrag der Antragsteller zugänglich wird.