Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I. Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld II (Alg II) für den Monat Januar 2005, insbesondere darüber, ob das Mitte Januar 2005 ausgezahlte Arbeitsentgelt für Dezember 2004 und das Ende Januar 2005 für die Zeit vom 1. bis 10. Januar 2005 überwiesene Arbeitslosengeld (Alg) als Einkommen iS des § 11 Abs 1 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II) zu berücksichtigen sind.
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