Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Juli 2008 und der Bescheid der Beklagten vom 05. September 2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 28. September 2007 werden abgeändert. Der Beklagte wird verpflichtet, jedem Kläger jeweils 45,78 €, zusammen 137,36 € zu erstatten. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger des gesamten Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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