Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren wird abgelehnt.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin vor jedem Antrag auf Arbeitslosengeld II Kontoauszüge vorlegen muss.
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