LSG Bayern - Urteil vom 06.11.2013
L 11 AS 1043/11
Normen:
SGB II § 22; SGG § 131 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 07.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 1258/10

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Einstellung von Zahlungen der Unterkunfts- und Heizungskosten an den Vermieter; Feststellungsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage

LSG Bayern, Urteil vom 06.11.2013 - Aktenzeichen L 11 AS 1043/11

DRsp Nr. 2013/25627

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Einstellung von Zahlungen der Unterkunfts- und Heizungskosten an den Vermieter; Feststellungsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 07.12.2011 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 22; SGG § 131 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Streitig ist die Einstellung von Zahlungen der Unterkunfts- und Heizungskosten an die Vermieterin des Klägers.