Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 17. September 2010 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits.
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Zwischen den Beteiligten ist die Berücksichtigung einer Erstattung von Stromkosten als Einkommen streitig.
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