Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 24. Februar 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zurückverwiesen.
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Der Kläger begehrt von dem Beklagten Wertersatz für geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung.
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