LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 18.09.2013
L 13 AS 146/11
Normen:
SGB II § 20 Abs. 1 S. 1; SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 in der Fassung vom 24.12.2003; SGB II § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg, vom 25.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 47 AS 1836/09

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Bewilligung einer Erstausstattung einer Wohnung nach absolvierter Drogentherapie

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.09.2013 - Aktenzeichen L 13 AS 146/11

DRsp Nr. 2013/22495

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Bewilligung einer Erstausstattung einer Wohnung nach absolvierter Drogentherapie

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 25. März 2011 wird zurückgewiesen, soweit sie über den Teilvergleich vom 12. September 2012 hinausgeht.

Der Beklagte hat dem Kläger ein Drittel seiner notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 20 Abs. 1 S. 1; SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 in der Fassung vom 24.12.2003; SGB II § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt vom Beklagten die Bewilligung einer Erstausstattung seiner Wohnung nach absolvierter Drogentherapie.