SG Reutlingen - Urteil vom 02.10.2007
S 2 AS 4900/06
Normen:
BGB § 117 Abs. 1 § 138 Abs. 1 ; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietverhältnis unter Verwandten

SG Reutlingen, Urteil vom 02.10.2007 - Aktenzeichen S 2 AS 4900/06

DRsp Nr. 2008/9369

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietverhältnis unter Verwandten

Die tatsächliche Leistung der Unterkunftskosten seitens des Hilfebedürftigen reicht nicht aus, um den Anspruch aus § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu begründen, sondern es bedarf auch insoweit einer im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II rechtlich erheblichen Entstehung der Unterkunftskosten. Das ist nicht anzunehmen, wenn die zwischen engen Verwandten geschlossene Mietzinsabrede sowohl hinsichtlich der Gestaltung als auch der Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, weil der Mieter nur dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn er seinerseits die Kosten vom Sozialleistungsträger erstattet bekommt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 117 Abs. 1 § 138 Abs. 1 ; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;