SG Reutlingen - Urteil vom 02.10.2007
S 2 AS 2931/07
Normen:
BSHG -Paragraph-76-DV § 7 Abs. 2 ; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung bei selbst genutztem Eigenheim

SG Reutlingen, Urteil vom 02.10.2007 - Aktenzeichen S 2 AS 2931/07

DRsp Nr. 2008/9368

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung bei selbst genutztem Eigenheim

Für die Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung bei selbst genutztem Wohneigentum ist ein Rückgriff auf die in § 7 Abs. 2 der Rechtsverordnung zu § 82 SGB XII genannten Ausgaben weder notwendig noch weiterführend. Es sind nur solche Aufwendungen erstattungsfähig, die zum Erhalt der Bewohnbarkeit der Räumlichkeiten aus Gründen der Bausicherheit oder der Gesunderhaltung der Bewohner unabdingbar sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BSHG -Paragraph-76-DV § 7 Abs. 2 ; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;