SG Halle vom 03.06.2009
S 10 AS 43/05
Normen:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 12; SGB II § 21 Abs. 5;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II: Berücksichtigung von Vermögen, Verwertbarkeit von Eigentumswohnungen

SG Halle, vom 03.06.2009 - Aktenzeichen S 10 AS 43/05

DRsp Nr. 2010/22765

Anspruch auf Arbeitslosengeld II: Berücksichtigung von Vermögen, Verwertbarkeit von Eigentumswohnungen

Die Art und Weise der Verwertung steht dem Hilfebedürftigen offen, sofern jede Variante die Hilfebedürftigkeit beseitigt. Dies muss auch gelten, wenn keine der Verwertungsmöglichkeiten den Bedarf nachhaltig deckt (hier: bei der Verwertung einer Sache durch Veräußerung, wenn der Hilfebedürftige durch Vermietung der Sache dauerhaft Einnahmen erzielt, die den Bedarf zu weiten Teilen decken, während die Veräußerung die Hilfebedürftigkeit nur für einen absehbaren Zeitraum beseitigen könnte). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 12; SGB II § 21 Abs. 5;