LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.06.2013
L 1 AS 4723/12
Normen:
SGB II § 11 Abs. 2 S. 2 in der Fassung vom 14.08.2005;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 23.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 1546/09

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Einkommen; Sperrwirkung des Grundfreibetrags beim Bezug von Einkommen und Kindergeld

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2013 - Aktenzeichen L 1 AS 4723/12

DRsp Nr. 2013/16856

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Einkommen; Sperrwirkung des Grundfreibetrags beim Bezug von Einkommen und Kindergeld

Tenor

1.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23.04.2012 wird zurückgewiesen.

2.

Der Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 11 Abs. 2 S. 2 in der Fassung vom 14.08.2005;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Zeitraum vom 01.10. bis 30.11.2008 in Höhe von 60,00 EUR streitig.