Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. März 2008 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Die Beteiligten streiten über die Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2005.
Die 1953 geborene Klägerin und der 1946 geborene Kläger sind miteinander verheiratet. Bei dem Kläger ist seit 2001 ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 nach dem Schwerbehindertenrecht und das Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) festgestellt. Er bezog im streitigen Zeitraum eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit mit einem Zahlbetrag in Höhe von 837,77 Euro, die bis Oktober 2007 befristet war.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|