LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.06.2008
L 12 AS 694/08
Normen:
AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 7 ; SGB II § 11 ;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 17.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 2980/06

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung einer Eigenheimzulage für eine selbstgenutzte Immobilie als Einkommen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen L 12 AS 694/08

DRsp Nr. 2008/20393

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung einer Eigenheimzulage für eine selbstgenutzte Immobilie als Einkommen

Auf das Arbeitslosengeld II ist die Eigenheimzulage für eine selbstgenutzte und nicht als Vermögen zu berücksichtigenden Immobilie unabhängig von der Art der Einbindung der Eigenheimzulage in die Finanzierung und unabhängig davon, ob sie überhaupt voll für die Finanzierung verwendet wird, nicht auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Voraussetzung ist, dass durch eine vorzeitige Tilgungsvereinbarung die Einbindung der vollständigen Eigenheimzulage in die Finanzierung jederzeit möglich wäre. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 7 ; SGB II § 11 ;
Vorinstanz: SG Ulm, vom 17.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 2980/06