LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.07.2009
L 13 AS 2838/08
Normen:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 2; SGB II § 11 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 29.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 AS 3158/05

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung des Kindergeldes für volljährige Kinder als Einkommen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2009 - Aktenzeichen L 13 AS 2838/08

DRsp Nr. 2009/17824

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung des Kindergeldes für volljährige Kinder als Einkommen

Bis zum 30.6.2006 ist das Kindergeld für volljährige Kinder dem Kindergeldberechtigten und nicht dem volljährigen Kind selbst als Einkommen zuzurechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 29. April 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 11 Abs. 1 S. 2; SGB II § 11 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des der Klägerin zu gewährenden Arbeitslosengeldes II im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Oktober 2005 streitig, wobei sich die Klägerin zuvorderst gegen die Berücksichtigung des ihr für ihre volljährige Tochter gewährten Kindergeldes als ihr Einkommen wendet.