Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger im Berufungsverfahren zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides aus einem Betriebskostenguthaben.
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