Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I. Die Klägerin zu 1) begehrt höheres Arbeitslosengeld II (Alg II) für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005.
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