LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.07.2007
L 8 AS 2589/06
Normen:
BGB § 117 Abs. 1 ; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 03.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 2937/05

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Aufwendungen für die Unterkunft, Mietvertrag zwischen Familienangehörigen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2007 - Aktenzeichen L 8 AS 2589/06

DRsp Nr. 2007/19909

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Aufwendungen für die Unterkunft, Mietvertrag zwischen Familienangehörigen

Ein Vertrag zwischen Angehörigen ist für die Bewertung der Frage, ob tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft iS von § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vorliegen, nur dann zugrunde zu legen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht. Andernfalls ist er als Scheingeschäft iS des § 117 Abs. 1 BGB zu werten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 117 Abs. 1 ; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Reutlingen, vom 03.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 2937/05