LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluß vom 02.02.2006
L 8 AS 439/05 ER
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 7 Abs. 5 S. 2 ;
Fundstellen:
FEVS 58, 1
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, vom 22.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 25 AS 745/05

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit von Heizungskosten bei Ölheizungen

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluß vom 02.02.2006 - Aktenzeichen L 8 AS 439/05 ER

DRsp Nr. 2007/20338

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit von Heizungskosten bei Ölheizungen

Die Angemessenheit von Heizungskosten bei Ölheizungen ist unter Betrachtung eines längeren Zeitraumes nicht anhand der Kosten sondern anhand des Verbrauchs zu ermitteln. Es ist sinnvoll, den Bedürftigen die tatsächlich anfallenden Kosten zu erstatten und nicht auf monatliche Abschläge oder Pauschalen zu verweisen. Dabei ist es ein Gebot wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln, Leistungsempfänger in Niedrigpreiszeiten aufzufordern, sich Heizöl zu besorgen und die Kosten dann vollständig zu erstatten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 7 Abs. 5 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Lüneburg, vom 22.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 25 AS 745/05
Fundstellen
FEVS 58, 1