LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.08.2010
L 5 AS 113/07
Normen:
SGB II § 21 Abs. 5; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 15.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 706/05

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten für ein selbst genutztes Hausgrundstück; Zulässigkeit der Pauschalierung der laufenden Kosten

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.08.2010 - Aktenzeichen L 5 AS 113/07

DRsp Nr. 2010/20572

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten für ein selbst genutztes Hausgrundstück; Zulässigkeit der Pauschalierung der laufenden Kosten

Die Pauschalierung der laufenden Kosten der Unterkunft bei Eigenheimbesitzern findet ihre Rechtfertigung in dem Umstand, dass bei der Bescheiderteilung, die grundsätzlich vor dem Bewilligungsabschnitt erfolgen muss, vielfach nicht feststeht, welche Nebenkosten in welcher Höhe demnächst fällig werden. Sie ist jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn sie nicht zu einer Unterdeckung des Bedarfs im Bewilligungszeitraum führt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 15. Mai 2007 wird abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 1. Juli 2005 i.d.F. des Änderungsbescheids vom 28. Juli 2005 i.d.F. des Widerspruchsbescheids vom 9. September 2005 wird für den Monat Juni 2005 aufgehoben.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 5; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand: