Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 15. Mai 2007 wird abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 1. Juli 2005 i.d.F. des Änderungsbescheids vom 28. Juli 2005 i.d.F. des Widerspruchsbescheids vom 9. September 2005 wird für den Monat Juni 2005 aufgehoben.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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