LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.04.2011
L 3 AS 332/10
Normen:
GG Art. 20 Abs. 3; SGB II § 15 Abs. 1; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 16.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 20 AS 6546/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung bei der Verweigerung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2011 - Aktenzeichen L 3 AS 332/10

DRsp Nr. 2011/7387

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung bei der Verweigerung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung

Die Weigerung, eine Einlgiederungsvereinbarung abzuschließen, rechtfertigt keine Absenkung nach § 31 SGB II.

Im Falle der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, eröffnet § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II für den Grundsicherungsträger die Möglichkeit, die entsprechenden Regelungen durch Verwaltungsakt festzusetzen. In Ansehung dieser Möglichkeit ist das Beharren des Grundsicherungsträgers gerade auf dem Abschluss einer Vereinbarung im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 SGB II unverhältnismäßig, wenn er dieselbe Rechtsfolge, die rechtsverbindliche Festlegung von Verpflichtungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, mit einem milderen Mittel, dem Erlass eines Verwaltungsaktes, herbeiführen kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 16. Oktober 2009 wird aufgehoben. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Absenkungsbescheides vom 19. Oktober 2007 und unter Abänderung des Bewilligungsbescheides vom 19. Oktober 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. November 2007 verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 01. November 2007 bis zum 31. Januar 2008 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von weiteren 94,- € monatlich zu gewähren.