Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 18. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
I
Der Kläger verlangt höheres Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit ab 1. April 2006.
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